Der Eigentümer kann zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn Dritte durch einen von seinem Grundstück herabfallenden Baum oder Ast geschädigt werden.
Die KFVN bietet Ihnen als Mitglied eine kollektive Haftpflichtversicherung "Forstwirtschaft" an. Diese Versicherung wird von der Königliche Forstverein Belgiens bei der Cie Vivium abgeschlossen.
Dieser Service ist in den Premium-Beitrag integriert, der 50€ (einmalige Pauschale) + 1,25€/ha als Zusatz zu Ihrem Grundbeitrag beträgt. Die Haftpflichtversicherung "Wald" enthält auch eine Rechtsschutzkomponente.
Verwalten Sie Ihre Wälder in aller Ruhe, versichern Sie sich in der Waldhaftpflichtversicherung!
Unsere Haftpflichtversicherung "Wald" ist nur für KFVN-Mitglieder zugänglich, die ihren Premiumbeitrag entrichtet haben.
Wenn Sie kein KFVN-Mitglied sind, füllen Sie einfach unser Online-Formular aus.
Wenn Sie bereits Mitglied der KFVN sind und unserer kollektiven Haftpflichtversicherung "Wald" beitreten möchten, füllen Sie bitte das Beitrittsformular aus.
Laden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Sonderbedingungen herunter.
Wenn Sie Ihre Hektarzahl aktualisieren möchten, senden Sie eine E-Mail an das KFVN-Sekretariat (secretariat@srfb-kbbm.be) und geben Sie Ihre persönlichen Informationen sowie die zu aktualisierenden Flächen an.
Amifor ist eine Waldbrandversicherung auf Gegenseitigkeit, die von Förstern für Förster gegründet wurde. Sie versichert private und öffentliche Waldbesitzer gegen Brände in ihren Wäldern.
Der Beitrag unterscheidet sich je nachdem, ob es sich bei dem Versicherten um einen privatrechtlichen Eigentümer oder einen öffentlichen Eigentümer handelt.
Für privatrechtlich organisierte Waldbesitzer (Privatpersonen, Unternehmen) ist der Beitrag unabhängig von der Baumart, dem Alter oder der Struktur des Bestandes fest: 3,26 € / ha, mit einem Minimum von 20 € pro Fall.
Für Gemeinden und andere öffentliche Eigentümer (Provinzen, ÖSHZ, Kirchenfabriken, ...) ist der Beitrag ebenfalls fixiert, aber auf 3,03 €/ha reduziert, da öffentliche Eigentümer nicht der Versicherungssteuer unterliegen.