Wie melden Sie Ihren Schaden?

Einen Schadensfall im Rahmen unserer Forsthaftpflichtversicherung melden*.

Ihre Schadensmeldung muss die folgenden Informationen enthalten:

Ihre KFVN-Mitgliedsnummer

Das Datum des Schadensfalls

Der Ort des Geschehens

(Nummer der Katasterparzelle)

Die Umstände des Schadensfalls

(Was ist passiert?)

Die Ursache des Schadens

(Astbruch, Baumsturz, Steinschlag, Schlammlawine...)

Eine Beschreibung des Schadens

Die Identität des Geschädigten und seine vollständigen Kontaktdaten

Fotos von der Katastrophe

Das gütliche Protokoll

Die verschiedenen Dokumente, die Ihnen vom Geschädigten oder seinem Versicherer übermittelt wurden

Stellen Sie meine Schadensmeldung vor

Schadensfall

Betroffener Katasterabschnitt


Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung.

Diese wird über unseren unabhängigen Versicherungsmakler (FSMA: 0419 138 285) an die Versicherungsgesellschaft Vivium weitergeleitet.

Ein Ordner wird geöffnet und die Aktenzeichen des Ordners werden an Sie weitergeleitet.

Dokument Schreibversicherung

Unser Unternehmen nimmt Kontakt mit der Gegenseite auf und fordert von ihr die entsprechenden Belege an (Stellungnahme der Gegenseite, bezifferte Forderung usw.).

In manchen Fällen begibt sich ein Sachverständiger vor Ort, um über Ihre Haftung zu entscheiden und den Schaden zu begutachten…

Wird Ihre Haftung anerkannt und die Höhe des Schadens festgestellt, entschädigt Vivium den Dritten nach Abzug der Selbstbeteiligung.

Sie erhalten eine Bestätigung der Zahlung an die andere Partei.

Zugang zu Deckungsmodalitäten der RC Foret.

Herunterladen der allgemeine Bedingungen von Vivium.

* Diese Kollektivversicherung wird von der SRFB bei der Cie Vivium über einen unabhängigen Makler abgeschlossen: FSMA: 0419 138 285