Aufforstungshilfe für den Waldbesitzer

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Seit 2011Die Royal Forestry Society of Belgium (RFCB) bietet dank der Unterstützung von Partnerunternehmen finanzielle und technische Hilfe bei Ihren Aufforstungsprojekten in Belgien.

Welche Kriterien gelten für die Auswahl der Projekte?

Nach den Gesundheits- und Klimakrisen hat die SRFB beschlossen, diese Hilfe auf die Wiederherstellung von Wäldern auszurichten. Von nun an können Sie Unterstützung erhalten für :

  • Mitglied der Königlich Belgischen Forstgesellschaft (KBFG) seit mindestens 5 Jahren sein.
  • Wiederaufforstungen von Parzellen, die einem klimatischen oder biologischen Risiko ausgesetzt waren, das den potenziellen Ertrag aus dem Holzeinschlag verringert hat, wenn dieser irgendwann auf gesunden Bäumen durchgeführt worden wäre. In diese Kategorie fallen Aufforstungen nach Kahlschlag von Käferfichten, Vorholzung von Eschen mit Chalaros, Windwurf, Brand, andere Gesundheitsschäden, die eine Vorernte oder Wertminderung des Holzes verursacht haben.
  • Neuaufforstungen: Aufforstung von Agrarland
  • innovative Aufforstungen: Anreicherung von Naturverjüngungen durch die Technik der Zellenpflanzung (Klump), Anpflanzung neuer Baumarten...

Über diese Kriterien hinaus wählt die SRFB die Projekte auf der Grundlage einer guten Verteilung über das Gebiet und der finanziellen Mittel aus, die von den an der Aktion beteiligten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden". Einen Baum pflanzen ".

Da wir auf der Grundlage von Firmensponsoring arbeiten, ist die Anzahl der Fälle, die wir übernehmen können, begrenzt. Wir bemühen uns, jedem die Möglichkeit zu geben, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen.

Hilfe bei der Wiederaufforstung

  • Der Antragsteller
  • Der Besitzer
  • Die Parzellen
  • Das Projekt
  • Die Dokumente

Der Antragsteller


Der Besitzer


Informationen über die zu regenerierende(n) Parzelle(n)

Informationen finden sich auf myminfin.


(Non prioritaire, pas de garantie de financement)

Le projet de (re)boisement


Sauf contraintes stationnelles majeures, le projet doit comporter au minimum 3 essences. Au moins 10 % de la superficie doit être occupée par une essence feuillue. Ce projet de plantation n’est pas figé. La SRFB se réserve le droit de ne pas octroyer le subside si les constatations de terrain ne sont pas conformes aux données à sa disposition.

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